Ein Begriff auf den der interessierte Edelmetallkäufer immer wieder stößt, ist der der „Differenzbesteuerung“. Doch was steckt hinter diesem Konzept? Und bringt die Differenzbesteuerung dem Käufer Vorteile oder sogar Nachteile? Während Gold in Österreich und der EU von der Mehrwertsteuer befreit ist, kann bei Silber immerhin eine besondere Form der Umsatzsteuer greifen.
Differenzbesteuerung: Besonderheit der Mehrwertsteuer
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderform der allgemein bekannten Mehrwertsteuer. Um sie zu verstehen, muss man die Mehrwertsteuer, als Verbrauchssteuer für den Konsumenten verstehen – eine Verbrauchs-Steuer, die alle aktiven Unternehmen für den Staat auf Ihre Leistungen und Produkte einheben und einmal monatlich an das Finanzamt abführen. Die Höhe der anzuwendenden Steuersätze, sowie welcher Steuersatz auf welches Produkt aufgeschlagen werden muss, wird im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. In Österreich betragen die Regelsätze für die Umsatzsteuer dabei regulär 20%, bzw. ermäßigt 10%. Im UStG sind aber auch zahlreiche Sonderformen geregelt, die sich aus dem Geschäftsalltag ergeben oder diesen vereinfachen. Dazu gehören etwa die Reverse-Charge Regelung unter Firmen, bei der die Umsatzsteuer dann zwar gerechnet, aber nicht bezahlt wird, oder eben auch die Differenzbesteuerung.
Der Grundgedanke der Differenzbesteuerung ist es, eine steuergerechte Lösung für Waren in Sekundärmärkten zu bieten. Dabei wird die Mehrwertsteuer nicht auf den Gesamtpreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Ware angewendet.
Praktisch übersetzt bedeutet dies, dass bestimmte (Gebraucht-) Waren (z.B. Autos, Kunstgegenstände, Schmuck, numismatische Münzen usw.), für die ja bereits einmal von einem Konsumenten die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, bei einem neuerlichen Verkauf durch einen Händler nicht mehr mit der Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf die Händlerspanne bezahlt werden muss. Das rechtlich Wichtige dabei ist, dass die Mehrwertsteuer bereits einmal bezahlt wurde.
Beispiel für Differenzbesteuerung einer Silbermünze.
Ein Edelmetallhändler kauft eine alte Silbermünze von einem Konsumenten an und bezahlt diesem dafür 100.- Euro. Danach verkauft er dieselbe Münze einem anderen Kunden um 124.- Euro und fügt auf der Rechnung diesen Text oder einen sinngemäß ähnlichen hinzu: „Keine Mehrwertsteuer ausgewiesen! Differenzbesteuert nach §24 UStG“.
Somit enthält der Kaufpreis von 124 Euro lediglich 4 Euro Mehrwertsteuer, anstatt wie bei der normalen Mehrwertsteuer von 24 Euro. Somit ist durch diese Regelung die Münze um 20 Euro billiger. Würde die Münze normalbesteuert, müsste der Händler, um dieselbe Gewinnspanne (20 Euro) zu erzielen 144 Euro für die Silbermünze verlangen. Die Umsatzsteuer läge dann bei 24 Euro.
>> Differenzbesteuertes Silber ist damit für den Anleger die günstigste Art an Silber (oder auch Palladium oder Platin) zu kommen.
Steuerliche Unterschiede zwischen Silbermünzen & Barren
Bei Gold & Co können Sie Silber in den verschiedensten Formen kaufen, neben Anlagemünzen aus Silber und Silberbarren, auch in der Form von Sammlermünzen. Während bei Verkauf von Silberbarren immer der Regelsteuersatz von 20% greift, können Silbermünzen und auch Münzbarren, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, oft unter Differenzbesteuerung verkauft werden.
Vor allem Silbermünzen, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importiert und im Inland dann weiterverkauft werden, können von diesen Händlern aber mit einer Differenzbesteuerung angeboten werden.
Die Umsatzsteuer in Höhe von 20% wird beim Weiterverkauf durch einen Händler dann eben nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis angewendet, sondern ist lediglich aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Bruttoverkaufspreis an das Finanzamt abzuführen.
Manche Händler bieten auch jahresgleiche Neuware aus europäischer Produktion mit Differenzbesteuerung an, was aber rechtlich aufgrund der offensichtlichen Steuerumgehung nicht gänzlich unbedenklich ist.
Gold & Co Spar-Tipp
Üblicherweise werden von Händlern Silbermünzen aus Nicht-EU Ländern, wie z.B. der chinesische Panda oder der silberne Maple Leaf angeboten. Diese Münzen werden aber bei einem späteren Wiederverkauf mit größerem Abschlag zurückgekauft und sind im heimischen Markt meist nicht sehr bekannt. Hingegen sind die altbekannten Silberschillinge in den Nominalen ATS 5, 10, 25, 50 und 100 bestens akzeptiert und können bei uns differenzbesteuert um bis zu 30% günstiger als dieselbe Menge in Bullionmünzen gekauft werden. Achten Sie auf unsere Aktionen!
Vorteile für Silber Anleger
Für den Anleger bringt die Differenzbesteuerung also den Vorteil eines deutlich günstigeren Preises beim Erwerb von entsprechendem Silber. Wegen der relativ gesehen recht geringen Margen im Edelmetallhandel fällt die Steuerbelastung durch die Differenzbesteuerung vergleichsweise gering aus. Der Preisvorteil beim Kauf differenzbesteuerten Silbers gegenüber Anlagemünzen oder Silberbarren liegt daher im Schnitt bei rund 10-15%.
ACHTUNG: Silberbarren fallen jedoch nicht unter die Differenzbesteuerung und müssen voll regelbesteuert werden! Eine Ausnahme stellt die Sonderanlageform „Münzbarren“ dar, die ebenfalls ein Steuerschlupfloch ausnützt, da es in Deutschland bis vor einigen Jahren üblich war, auf Münzen 11% und auf Barren 19% Mehrwertsteuer zu berechnen, was aber in der Zwischenzeit auf 19% für beide Produkte „harmonisiert“ wurde. Jedoch können diese immer noch differenzbesteuert gekauft werden.
Weil Münzbarren aus Silber bestehen und durch einen entsprechenden Stempel in den Herkunftsländern als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden, und eben nicht als konventionelle Silberbarren, genießen diese eine besondere Attraktivität. Denn im Vergleich zu aufwändig geprägten Silbermünzen fällt der Herstellungsaufwand für Barren pro Gramm umgerechnet deutlich geringer aus, sodass nochmals ein deutlicher Preisvorteil greift.