Neben Gold und Silber sind im Anlagebereich mittlerweile auch Stücke aus Platin und Palladium ein gängiger Standard.
Barren und Münzen aus Platin und Palladium sind genormt und weltweit handelbar.
Im Gegensatz zu Gold sind Platin und Palladium in Österreich nicht von der Mehrwertsteuer befreit, daher muss beim Kauf von Platinmünzen, wie bei Silber die Mehrwertsteuer eingehoben werden.
Differenzbesteuerung von Platin & Palladium
Allerdings ist es – wie etwa bei Silbermünzen auch – möglich beim Verkauf von Platinmünzen, bei denen bereits einmal die volle Mehrwertsteuer bezahlt wurde, diese differenzbesteuert zu erwerben und so einen Teil der 20% Mehrwertsteuer ganz regulär zu sparen.
Eine Differenzbesteuerung bei Platin und Palladium ist jedoch nur für Münzen und Münzbarren (solche, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten) möglich. Bei Kauf von Platinbarren und Palladiumbarren grefit immer der Regelsteuersatz von 20%.
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