Viele Münzen und Barren kann man in Österreich steuerfrei kaufen
In Österreich und der Europäischen Union sind Goldmünzen und -barren von der Mehrwertsteuer befreit, sofern gewisse gesetzliche Bestimmungen erfüllt sind.
In den anderen Fällen greift ein ermäßigter Steuersatz von 10 % oder die übliche Besteuerung von 20 %.
Goldbarren steuerfrei
Goldbarren sind steuerfrei, wenn sie die folgenden zwei Kriterien erfüllen:
- Sie besitzen ein auf dem Goldmarkt akzeptiertes Gewicht
- Ihr Feingehalt beträgt mindestens 99,5 %
Goldmünzen steuerfrei
Goldmünzen sind dann von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie folgende vier Kriterien erfüllen:
- Sie müssen eine Feinheit von wenigstens 90 % aufweisen
- Sie müssen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein
- In ihrem Herkunftsland müssen sie als Zahlungsmittel gelten oder in der Vergangenheit gegolten haben
- Der Verkaufspreis der Münzen darf höchstens 80 % des Marktwertes ihres Goldgehaltes betragen
Somit sind also Anlagegoldmünzen, wie z. B. Wiener Philharmoniker, Maple Leaf, oder Krügerrand, von der Steuer befreit. Dasselbe gilt für die österreichischen Handelsgoldmünzen wie Dukaten, Kronen und Gulden. Außerdem werden auf die Goldausgaben 1999 d. s. 500-Schilling-Gold “Johann Strauß” und 1000-Schilling-Gold “Kaiser Karl” keine Steuern erhoben.
Münzen & Medaillen: Ermäßigter Steuersatz von 10 %
Diese verminderte Besteuerung wird bei Münzen und Medaillen angewandt, wenn ihr Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer mehr als 250 % des reinen Materialwerts beträgt. Der Metallwert wird unter Berücksichtigung des Feingewichts ermittelt. Auch Sammlungstücke und über 100 Jahre alte Antiquitäten, welche diese Voraussetzung erfüllen, werden mit 10 % Mehrwertsteuer belegt. Unter Sammlungsstücken versteht man Münzen, die nicht als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind oder waren und Münzen, die für Numismatiker von Interesse sind.
Wann gilt der Regelsteuersatz von 20 %?
Für alle anderen Münzen gilt der Regelsteuersatz von 20 %. Dazu gehören Goldmünzen, die vor 1800 geprägt worden sind und Münzen, bei denen der Verkaufspreis mehr als 80 % und weniger als 250 % (exklusive Umsatzsteuer) des Goldmarktpreises beträgt. Hier sind vor allem die Sondergedenkmünzen – beispielsweise die Millennium-Serie, Mozart und Habsburger – erwähnenswert. Auch Sammlungsstücke und Antiquitäten sind vom 20-prozentigen Steuersatz betroffen, wenn sie die Bedingungen für den verminderten Steuersatz nicht erfüllen. Des Weiteren kommt der Regelsteuersatz bei unverarbeitetem Gold zu tragen.
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